Die Gesellschaft des alten Roms

Die Angehörigen der römischen Gesellschaft kann man unter verschiedenen Gesichtspunkten in unterschiedliche Gruppen einteilen. Zunächst gibt es eine grundlegende Unterscheidung in zwei Gruppen: Die rechtlich Freien und die rechtlich Unfreien, d. h. römische Bürger auf der einen und Sklaven auf der anderen Seite. Die Gruppe der rechtlich Freien, der Bürger, war wieder unterteilt in zunächst den Geburtsadel (nobiles, Patrizier) und Plebejer (Plebs, Nichtadlige). Dazu kamen die liberti (freigelassene Sklaven), die freilich in mancher Hinsicht benachteiligt waren, und peregrini (freie Bürger fremder Staaten oder Städte), die ebenfalls nicht alle römische Bürgerrechte besaßen. Zur Zeit des 1. Jh. n. Chr. sind alle Bewohner Italiens, sofern frei, römische Bürger. Das beinhaltet, dass sie keine Steuern zahlten, denn Steuern wurden als Tribut aufgefasst, den nur unterworfene Staaten und Völker den Römern zu zahlen hatten. Nicht nur steuerlich, auch juristisch geniest der römische Bürger Vorteile gegenüber dem nichtrömischen Reichsbewohner. So kann er nicht von einem Provinzstatthalter, sondern nur von dem kaiserlichen Gericht in Rom zum Tode verurteilt werden. Die oberste Gesellschaftsschicht der Republik, wie der Kaiserzeit war der Senat, dessen Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war. Zum Senat gehörte z. Zt. der Republik jeder, der vorher ein Staatsamt bekleidet hatte; am angesehensten waren die Senatoren, die das höchste Staatsamt, das Konsulat, innegehabt hatten. Sie stammten meistens aus den stadtrömischen Adelsfamilien. In der Kaiserzeit wird er Senat politisch mehr und mehr entmachtet. Die alten Adelsgeschlechter sind größtenteils ausgestorben. Anders als in der Republik kann nur der ein hohes Staatsamt (z. B. das Konsulat) bekleiden, der dem Senatorenstand angehört, die Zugehörigkeit ist also erblich und bezieht sich auf die ganze Familie und nicht nur auf den Amtsträger selbst. Darüber hinaus kann der Kaiser jemanden zum Senator ernennen, bzw. ihm diesen Rang auch wieder nehmen.In der frühen Kaiserzeit beinhaltete die Zugehörigkeit zum Ritterstand nichts weiter, als dass der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400'000 Sesterzen besaß. Die Zugehörigkeit zu dieser Art "Geldadel" war, anders als beim Geburtsadel, nicht erblich; der Sohn eines Ritters musste seinerseits wieder das entsprechende Vermögen nachweisen, um in den Ritterstand aufgenommen zu werden. Anders als zur Zeit der Republik erfolgte die Ernennung in der Kaiserzeit durch den Kaiser. Die Vorteile dieser Praxis für den Kaiser liegen auf der Hand: Er gewann so eine Schicht reicher freier Bürger, die ihm verpflichtet war, seine Politik unterstützte, meist über eine gute Bildung verfügt und aufgrund dieser Vorzüge wichtige Positionen im Heer und in der Zivilverwaltung übernehmen konnte. Die Rolle, die der Ritterstand in der Kaiserzeit spielte, ist ganz verschieden von seiner Bedeutung in der Republik: Ritter war ursprünglich, wer im Heeresdienst ein Pferd stellen konnte, also wer größere Ausgaben für die Landesverteidigung leistet als etwa ein Leichtbewaffneter, der nur Lanze und Schild mitbrachte. Dafür genoss der Ritter ein höheres Ansehen, seine Stimme hatte bei Abstimmungen größeres Gewicht.

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